Aus der Satzung des Rheinischen Mühlenverbandes e.V.:
§ 2 - Ziel des Verbandes
(1) Ziel des Verbandes ist es, sich für die Erhaltung und Erforschung der durch Wind-, Wasser- und Pferdekraft bewegten Mühlen im Rheinland als Kulturzeugnisse und Wirtschaftseinrichtungen einzusetzen.
Das kann geschehen durch:
- die Inventarisation bestehender und ehemaliger Mühlen und Mühlenanlagen,
- die Erforschung der Geschichte bestehender und ehemaliger Mühlen und Mühlenanlagen,
- die Pflege und Inbetriebnahme von Mühlen,
- die Sammlung und Sicherung von Sachüberresten, Dokumenten und Literatur zum Mühlenwesen
- die Wiederherstellung erhaltenswerter und erhaltensfähiger Mühlen.
(2) Der Verband kann die Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Mühlenvereinigungen erwerben, wenn dies zur Erfüllung der Verbandsaufgaben sinnvoll erscheint.
(3) Der Verband verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.